Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamburg urteilte, unterfällt das Verwenden der Internetanwendung "Google Maps" für eine Überprüfung von Fahrgeldabrechnungen des Arbeitnehmers nicht dem Mitbestimmungstatbestand im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Beschluss des LAG Hamburg vom 02.05.2012
H 6 TaBV 103/11
AuA 2012, 675
jurisPR-ArbR 10/2013, Anm. 2