Der Bundesgerichtshof hat am 02.04.2015 durch Urteil zum Aktenzeichen I ZR 167/14 eine grundsätzliche Entscheidung zu marken- und wettbewerbsrechtlichen Grenzen bei vergleichender Werbung getroffen.Die Firma Melitta ging in ihrer Eigenschaft als Inhaberin der Markenrechte für die Marke „Swirl“, unter der Staubsaugerbeutel für verschiedene Staubsaugermarken und –typen in den Einzelhandel gebracht werden, gegen eine Onlinehändlerin vor. Die beklagte Händlerin bot selbst auch Staubsaugerbeutel im Internet an, wobei sie darauf hinwies, dass ihre Staubsaugerbeutel den unter der Markenbezeichnung Swirl angebotenen Beuteln in der Funktionsweise ähneln und für dieselben Staubsauger verwendet werden können.Die Klägerin warf der Beklagten vor, durch die Nennung der Marke Swirl und...
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10.10.2015