Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.05.2014

Verwendung einer nicht genügenden Widerrufsbelehrung

Verwendet ein Unternehmen eine inhaltlich falsche Musterwiderrufsbelehrung und modifiziert diese hinsichtlich der Anwendung, kann es sich grundsätzlich nicht auf die Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV alte Fassung (kurz a.F.) berufen.  Dies stellte der Bundesgerichtshof (kurz BGH) in einem Urteil vom 18.03.2014 (Az. II ZR 109/13) fest und gab damit einer entsprechenden Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines erklärten Rücktritts statt. Im vorliegenden Fall hatten sich die Kläger dabei mittels eines Beteiligungsprogramms an der Beklagten als stille Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von 18000 € beteiligt. Es war im Zuge dessen zwischen den Parteien vereinbart worden, die Summe in monatlichen Raten zu zahlen. Den Klägern war daraufhin durch die...