Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.10.2015

Verwechslungsgefahr bei kurzen Marken

Der Bundesgerichtshof hat im März 2015 entschieden, dass Wortmarken, die aus denselben Buchstaben in unterschiedlicher Reihenfolge bestehen, einander sehr ähnlich und daher verwechslungsfähig sein können. Dies gelte insbesondere, wenn beim Aussprechen der Konsonanten dieselbe Vokalfolge auftritt. Es ging in dem Verfahren um die Verwechslungsgefahr der Zeichenfolgen „IPS“ und „ISP“.Die Inhaberin einer 2008 angemeldeten Wortmarke „IPS“, die vor allem für Dienstleistungen rund um die Wartung von Computern registriert wurde, sah sich durch eine ähnliche Marke eines in Polen ansässigen Unternehmens in ihren Markenrechten verletzt. Die Firmenbezeichnung „ISP Polska s. z o.o.“ für ein in der Industrieautomatisierung tätiges Unternehmen wurde auch auf deren...