Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main beschloss am 23.09.2021, dass auch die Wiederholung untersagter Aussagen unter Verwendung von Auslassungszeichen gegen ein Unterlassungsgebot verstoßen könne.Wie ist das Verbot zu verstehen?Antragsgegnerin war eine Influencerin. Ihr war ursprünglich untersagt worden, Aussagen über ein Unternehmen, deren Influencer und Produkte auf Instagram als „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Die Antragsgegnerin postete nach Zustellung der einstweiligen Verfügung weiterhin Aussagen über das Unternehmen. Nur waren sie nunmehr mit „Mehr B********t“ und „Noch mehr B***“ überschrieben. Der Antragsgegnerin war daher Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 €, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft, auferlegt worden. Begründet wurde dies mit einer kerngleichen...
Artikel
07.07.2022