Mit Urteil vom 26.06.2018, Az. 14 U 341/18 entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass seitens eines Unternehmens und eines Käufers eine unentgeltliche Zuwendung hinsichtlich eines Buches vorliegt, auch wenn der Käufer die Versandkosten hierfür zu tragen hat. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch das Unternehmen sei mithin abzulehnen.Bestellung von Büchern durch Vorteils-CodeDer Rechtsstreit zwischen den Parteien betrifft den kostenlosen Erwerb eines Buches mithilfe eines Vorteils-Codes. Die Verfügungsbeklagte, eine Buch- und Zeitschriftenverlagsgesellschaft, bot in einem Werbeprospekt und ihrem Online-Shop mehrere Produkte an, welche durch die Verwendung einer bestimmten Nummernkombination als „Vivat-Geschenk“ über den Button „Kaufen“ ausgewählt werden konnten....
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16.10.2018