Mit Urteil vom 19. Februar 2015 hat das Amtsgericht Koblenz entschieden, dass der Beklagte das Gerichtsverfahren, das gegen ihn eingeleitet worden ist, verliert, wenn er nicht rechtzeitig und innerhalb der vom Gericht gesetzten Klageerwiderungsfrist zu den gegen ihn geltend gemachten Vorwürfe Stellung bezieht. In dem vorliegenden Fall ging es um den Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing. Es ist nach Auffassung des Gerichts jedenfalls nicht mehr ausreichend, wenn sich der Internetanschlussinhaber erst in der mündlichen Verhandlung zu dem vorgeworfenen Rechtsverstoß vorträgt.Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Die Klägerin ist in Deutschland darauf spezialisiert, sowohl nationale als auch internationale Ton- und Bildaufnahmen auszuwerten....
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26.10.2015