Verbraucher müssen die Versandkosten für die Rücksendung von Altöl an einen Onlinehändler selber tragen, da § 8 AltölV besagt, dass der Grundsatz der Kostenfreiheit ausschließlich für Altöl Anwendung findet, das zuvor bei dem jeweiligen Händler gekauft wurde und vor Ort abgegeben wird.Laut deutscher Gesetzgebung sind Händler verpflichtet, bestimmte umwelt- und gesundheitsgefährdende Produkte zurückzunehmen und diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Für Verbraucher ist diese Regelung nicht nur praktisch, sondern auch bequem, da sie sich nicht selbst um die Entsorgung kümmern müssen. Bringt der Verbraucher das Altöl direkt in das Ladenlokal des Händlers, besteht für diesen eine kostenlose Rücknahmepflicht. Wie sieht die Angelegenheit jedoch aus, wenn es sich um einen...
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17.08.2016