Der Versand von Filmen und Videospielen ohne Jugendfreigabe ist ohne Durchführung einer Alterskontrolle grundsätzlich wettbewerbswidrig. Dies stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Urteil vom 07.08.2014 (Az. 6 U 54/14) fest und wies daher die vorliegende Berufung des Antragsgegners gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt am Main zurück. Beide Parteien waren im Vorfeld des Verfahrens als Anbieter von Filmen und Videospielen auf einer entsprechenden Handelsplattform im Internet gewerblich tätig. Der Antragsteller erwarb dabei von dem Antragsgegner über die besagte Plattform einen Film mit einer FSK-Freigabe von 12 Jahren. Der Bestellvorgang wurde in der Folge vom Antragsgegner im Rahmen des sogenannten „Fulfillment“-Systems abgewickelt. Hierbei übernimmt der...
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21.10.2014