Nach einem Urteil des BGH ist die Firma Tchibo illegal als Versicherungsvermittlerin aufgetreten. Die Einzelhandelskette habe ohne Genehmigung keine Versicherung online anbieten dürfen.
Bis Anfang 2011 warb Tchibo im Internet für Versicherungen von Asstel (z. B. Renten- und Zahnzusatzversicherungen) und ermöglichte durch Mausklick auch den Vertragsabschluss auf der Seite eines Versicherungsvermittlers. Hiergegen klagte der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WiW) nach Hinweis seiner Mitglieder, denen der Auftritt von Tchibo zu weit ging.
Tchibo als Versicherungsvermittlerin anzusehen
So sah es auch der BGH, der das vorherige Urteil des OLG Hamburg insoweit bestätigte. Maßgeblich sei das objektive Erscheinungsbild der Tätigkeit der Beklagten. Danach sei Tchibo als...
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22.04.2014