Mit Urteil vom 25. Februar 2015 hat das Landgericht Köln entschieden, dass unhaltbare Spekulationen, die durch einen Zeitungsartikel über einen Energieversorger veröffentlicht werden, nicht unter den Grundsatz der freien Meinungsäußerung subsummiert werden können, wenn die unternehmerischen Rechte bei einer vorzunehmenden Abwägung stärker wiegen. In einem solchen Fall darf das betroffene Unternehmen nicht durch die Veröffentlichung diskreditiert werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die von dem Zeitungsverlag aufgestellten Spekulationen auf fehlerhaften bzw. fehlerhaft dargestellten Informationen beruhen. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Bei der Verfügungsklägerin handelte es sich um ein Unternehmen, das sich auf die Energieversorgung...
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17.04.2015