Das Landgericht (LG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 10.06.2015 unter dem Az. 28 O 547/14 entschieden, dass eine Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten oder Whats-App-Protokollen über die Beziehung eines Prominenten (hier: Fußballspieler) eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. In Bezug auf die Beziehung habe sich der Sportler nur insoweit geäußert, dass diese bestehe. Details seien von ihm nicht genannt worden, daher fehle es an einer die Privatsphäre einschränkenden Selbstöffnung.Damit wurde die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in Bezug auf den Kläger unter anderem folgende Äußerungen zu tätigen:“‘N ist immer wieder in unsere Beziehung...
Artikel
17.09.2015