Soll ein Verbraucher im Rahmen des Postident-Verfahrens durch Leistung seiner Unterschrift eine Willenserklärung abgeben, die das Zustandekommen eines Vertrages im Fernabsatz zur Folge hat, ist durch das Vorenthalten der Information über die Bedeutung der Unterschriftsleistung der Tatbestand der unlauteren Irreführung durch Unterlassen erfüllt.
Das Kammergericht Berlin setzte sich in einem Urteil mit der beanstandeten Vorgehensweise eines Unternehmens auseinander, Verbrauchern durch die Unterschriftsleistung anlässlich der Übernahme eines Formulars im Postident-Verfahren den Abschluss eines Vertrages unterzujubeln. Die Klägerin nahm die Beklagte auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch. Die Beklagte hatte Verbrauchern über die Deutsche Post AG im Rahmen des...
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09.11.2013