Das Landgericht (LG) in Dessau-Roßlau hat mit seinem Urteil vom 11.01.17 unter dem Az. 3 O 36/16 entschieden, ab wann bei Verkäufen auf der Internetplattform eBay von einer Unternehmertätigkeit auszugehen ist. Eine vorangegangene einstweilige Verfügung wird mit dem Urteil aufrechterhalten.Der Verfügungskläger verkauft gewerblich Schmuck auf seinem eBay-Account. Der Beklagte ist bei eBay als Privatverkäufer eingetragen. Er bietet ebenfalls Schmuck an, in verschiedenen Mengen, neu und mit Etikett. Über 25 Verkäuferfeedbacks sind für den Beklagten registriert.Der Verfügungskläger begehrt vom Beklagten Unterlassung und hat ihn mit Schreiben vom 01.09.16 abmahnen lassen. Der Beklagte erklärte, dass er keine Unterlassungserklärung abgeben werde. Inzwischen bietet der Beklagte...
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10.03.2017