Das Landesgericht Magdeburg entschied mit Urteil vom 18.01.2019, dass ein Apotheker nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoße, wenn er rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über Amazon vertreibe. Denn der Verkauf erfolge dann immer noch über die Apotheke, durch die vor Versand die Bestellung kontrolliert und freigegeben werde. Im Übrigen seien auch Internetapotheken erlaubt.Darf ein Apotheker rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente über Amazon vertreiben?Die Parteien waren jeweils Apotheker. Der Beklagte bot unter seinem Namen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über Amazon an. Wurde ein Medikament erworben, erfolgte eine Benachrichtigung an ihn von Amazon. Anschließend gab der Beklagte die Bestellung frei, verpackte das Medikament und versendete es. Die...
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18.11.2019