Das Oberlandesgericht Hamm hat im Juni 2015 entschieden, dass Le Pliage-Taschen von Longchamp bestimmte Eigenarten aufweisen, deren Nachahmung eine Herkunftsfälschung bedeutet. Eine Herkunftsfälschung ist anzunehmen, wenn die angesprochenen Personengruppen (Verkehrskreise) die Nachahmungen mit dem Originalprodukt verwechseln können.Geklagt hatte eine Firma, die in Deutschland Falttaschen der Marke Longchamp Le Pliage herstellt und vertreibt. Diese Taschen gelten als international bekannt und waren auch Objekt der Berichterstattung, als beispielsweise die Frau des englischen Thronfolgers Prinz William mit einer solchen Tasche fotografiert wurde. Die Betreiberin eines Einzelhandelsgeschäftes hatte Taschen verkauft, die nach Ansicht der Klägerin große Ähnlichkeit mit der...
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07.10.2015