Der regelmäßige Verkauf von Bierdeckeln aus einer privaten Sammlung in großer Anzahl unterliegt der Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht.Der Kläger betritt seinen Lebensunterhalt zum großen Teil aus dem Verkauf von Bierdeckeln aus der privaten Sammlung seines Vaters bei eBay. Diesen Verkauf wickelte der Kläger im großen Umfang ab, da die geerbte Sammlung 320.000 Exponate umfasste, die zudem durch Zukäufe durch den Kläger weitergeführt wurde. Der jährliche Umsatz über eBay lag zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt setzte den realisierten Gewinn des Klägers auf 20 Prozent des erzielten Umsatzes fest. Der eBay-Verkäufer reichte daraufhin Klage beim Finanzgericht Köln ein mit der Begründung, er sei kein gewerblicher Händler, sondern lediglich ein privater...
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07.05.2015