Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 10.2.2015 unter dem Az. 9 AZR 289/13 entschieden, dass eine Praktikantin Arbeitslohn beanspruchen kann, wenn sie die gleiche Leistung erbringt wie Festangestellte.Streitig ist zwischen den Parteien die Zahlung von Arbeitslohn. Die Klägerin hat während 8 Monaten ihres Praktikums im Rahmen ihrer Ausbildung als Therapeutin in der psychiatrischen Klinik der Beklagten für Kinder und Jugendliche gearbeitet.Nach dem Abschluss ihres Pädagogik-Studiums hatte sich die Klägerin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ausbilden lassen. Nach der Ausbildungsordnung muss unter anderem eine praktische Ausbildung erfolgen.Hierfür hat sich die Klägerin erfolgreich bei der Beklagten beworben, um ihr Praktikum begleitend zu einer...
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31.07.2015