Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 29.04.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 246/12 in der Revisionsinstanz einen Rechtsstreit über die Vererblichkeit von Schadensersatzansprüchen nach Persönlichkeitsverletzung entschieden.
Beklagt war die Herausgeberin einer Zeitschrift, die kurz vor dem Tode des bekannten Entertainers Peter Alexander ohne dessen Einverständnis Details aus seinem Privatleben veröffentlichte. Der Betroffene legte daraufhin selbst Klage auf Zahlung von Schadensersatz ein. Am Tage nach dem Eingang der Klageschrift bei dem Landgericht Berlin verstarb der ursprüngliche Kläger. Seine Rechtsposition wurde von den Erben eingenommen, die das Klageverfahren im eigenen Namen weiterführten.
Die Berichterstattung über seine Trauer nach dem Tode seiner Tochter und über...
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13.05.2014