Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.12.2016

Verein darf sich nicht "Sachverständigenkammer" nennen

Der Begriff "Sachverständigenkammer" ist als Namensbestandteil eines privaten Vereins irreführend. Dies hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 22. Juli 2016 (Az. 1 HK O 168/16) entschieden. Die angesprochenen Verkehrskreise könnten annehmen, es handle sich um eine öffentlich-rechtliche Institution mit hoheitlichen Befugnissen, etwa eine Berufskammer. Außerdem ist das Gericht der Ansicht, dass der Betreiber einer Webseite gegen die Impressumspflicht verstößt, wenn er anstelle einer ladungsfähigen Adresse nur eine Postfachnummer angibt.SachverhaltEin Verband von Sachverständigen war beim Vereinsregister des Amtsgerichts Traunstein unter dem Namen "Deutsche Sachverständigenkammer e. V." eingetragen. Unter "deutschesachverstaendigenkammer.de" betrieb er einen...