Online-Archive von Nachrichtenportalen sind eine praktische Sache. Sie erlauben die Recherche vergangener Ereignisse. Manch einer möchte die Vergangenheit aber lieber vergessen, etwa wenn die Medien über einen Verdacht gegen ihn berichteten. Mit einem solchen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen (BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. VI ZR 367/15). Er entschied, dass Nachrichtenportale Verdachtsmeldungen, die den Beschuldigten identifizieren, nicht im Archiv bereitstellen dürfen, wenn schon die ursprüngliche Publikation unzulässig war.Unzulässig ist eine solche Verdachtsberichterstattung insbesondere, wenn der Verdacht nicht durch einen Mindestbestand an Beweistatsachen gestützt wird. Für den Verdacht spricht beispielsweise eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft,...
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16.04.2016