Mit Urteil vom 11.10.2016 hat das Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 U 78/16 entschieden, dass die in dem Zeitraum vom 30.07.2010 bis zum 03.08.2011 gültig gewesene Musterwiderrufsbelehrung bzgl. Verbraucherdarlehen die gesetzlich geforderten klaren und verständlichen Pflichtangaben enthielt.Hintergrund der Entscheidung und VerfahrensverlaufUnter dem 25.05.2011 schlossen die Parteien dieses Verfahrens einen Verbraucher-Darlehensvertrag über 160.000 EUR. Mit Schreiben vom 19.05.2015 widerriefen die Darlehnsnehmer diesen Vertrag. In diesem Zusammenhang vertraten die Darlehensnehmer die Auffassung, dass die in dem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Die notwendigen Widerrufsinformationen seien nämlich nicht in der erforderlichen...
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07.12.2016