Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main brachte mit einem Beschluss vom 22.11.2017, Az. 6 W 95/17 zum Ausdruck, dass ein gerichtliches Verbot nicht nur die konkrete Verletzungsform, welche dem Unterlassungsbegehren des Klägers zugrunde liegt, umfasst. Vielmehr schließe dieses auch kerngleiche weitere Verletzungshandlungen ein.Werbung für PKW muss gewisse Pflichtangaben enthaltenBei der Beklagten handelte es sich um ein großes Automobilunternehmen, welches ihre neuen Personenkraftwagenmodelle auch im Internet bewarb. In Bezug auf solche Werbeanzeigen wurde vom Kläger, einem Umwelt- und Verbraucherschutzverein, ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte erwirkt (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 22.08.2012, Az. 22 O 309/11). Dieser war darauf gerichtet, von Angeboten für die...
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04.04.2018