Das Oberlandesgericht Hamm hat am 11.08.2015 zum Aktenzeichen 4 U 69/15 ein Urteil in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren verkündet. Sowohl die Verfügungsklägerin als auch der Verfügungsbeklagte handeln im Internet mit Elektrofahrrädern. Daneben haben beide Parteien jeweils auch noch weitere Waren im Angebot. Der Verfügungsbeklagte betreibt einen Online-Shop neben einem stationären Ladengeschäft. Die Verfügungsklägerin ist ausschließlich als Online-Händlerin tätig.Auslöser für den Rechtsstreit war ein Angebot des Verfügungsbeklagten, der im Rahmen seines Internetauftritts Elektrofahrräder einer konkret bestimmten Marke, Modell 2014, in verschiedenen, zur Auswahl stehenden Rahmengrößen zum Kauf anbot. Die Verfügungsklägerin beauftragte einen...
Artikel
17.10.2015