Die Rabattierung von Taxifahrten durch bargeldloses Zahlen mit einer App ist eine unlautere geschäftliche Handlung und verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz. Der vom Gesetzgeber festgelegte einheitliche Tarif für Taxifahrten darf weder nach unten noch nach oben durchbrochen werden. Nur so kann ein funktionierender Markt sichergestellt und ein ruinöser Preiswettkampf verhindert werden.SachverhaltDas Unternehmen „My Taxi“ vermittelt Taxifahrten. Dazu wird eine speziell entwickelte App verwendet, die eine direkte Kommunikation zwischen dem potentiellen Fahrgast und dem nächstgelegenen Taxi herstellt. Der Taxifahrer, welcher dieses Fahrtangebot zuerst annimmt, darf die Fahrt durchführen. In einigen deutschen Großstädten bot „My Taxi“ Rabattaktionen an. Bei einer...
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05.02.2016