Das Verwaltungsgericht (VG) in Osnabrück hat mit seinem Beschluss vom 08.05.3013 unter dem Aktenzeichen 6 B 18/13 entschieden, dass das Veterinäramt Verstöße gegen Hygienevorschriften in einer Bäckerei nicht im Internet veröffentlichen darf.
Der Antragsteller richtet sich gegen die Veröffentlichung von Angaben zu seinem Betrieb auf der Plattform www.verstoesse.lebensmittel-futtermittelsicherheit.niedersachsen.de des Antragsgegners.
Der Antragssteller ist Betreiber einer Bäckerei. Im Rahmen einer Routinekontrolle des Veterinäramts wurden 24 Verstöße bemerkt.
Nach Anhörung verhängte der Antragsgegner eine Geldbuße in Höhe von 1350.- € gegen den Antragsteller.
Er teilte dem Antragsteller schriftlich mit, dass er näher bestimmte betriebs- und anlassbezogene Daten...
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29.04.2014