Das AG Hersfeld hat dem Vater zweier Mädchen auferlegt, die Messenger-App WhatsApp von deren Smartphones zu löschen und regelmäßig zu kontrollieren, dass die App nicht wieder installiert wird, nachdem die Töchter von einem ehemaligen Freund des Vaters sogenannte „Sexting“-Nachrichten über diesen Messenger erhalten hatten.Anzeige wegen Verdachts der sexuellen Belästigung durch „Sexting“-NachrichtenZwei Schwestern, fünfzehn und zehn Jahre alt, wurden von einem Freund ihres Vaters, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat, durch stark sexuell geprägte, digitale Textnachrichten – sogenanntes „Sexting“ – belästigt. Beide Töchter besaßen Smartphones, die ältere Tochter sogar zwei. Beide Kinder nutzten unter anderem die Messenger-App WhatsApp, über die der...
Artikel
14.09.2016