Der Europäische Gerichtshof urteilte am 04.09.2019, dass Pilze mit „Ursprungsort Deutschland“ etikettiert werden können, wenn sie in Deutschland geerntet worden seien. Dies gelte unabhängig davon, ob die Anpflanzung und Züchtung in anderen Staaten erfolge. Bei pflanzlichen Erzeugnissen komme es ausschließlich auf den Ort der Ernte an.Wann stammen Champignons aus Deutschland?Klägerin war eine Wettbewerbszentrale. Beklagte ein Unternehmen, das Champignons züchtete und vertrieb. Die Beklagte baute die Pilze folgendermaßen an: In den ersten sieben bis elf Tagen wurden die Rohsubstanzen für den Kompost in Belgien und den Niederlanden verschnitten und vermischt. Im zweiten Schritt erfolgte die Pasteurisierung und Aufbereitung des Komposts in den Niederlanden. Im dritten Schritt...
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12.03.2020