Am 18.11.2016 verkündete das Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 10 O 402/16 einen Beschluss, in dem es um einen Link geht, der auf eine andere Webseite mit einem unter Verstoß gegen das Urheberrecht eingestellten Fotos verweist. Insoweit soll auch seitens des Betreibers der Webseite, auf der dieser Link zu der mit dem betreffenden Foto verlinkten Webseite gesetzt wurde, eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.Der SachverhaltDer Antragsteller in diesem Verfahren ist Urheber eines Fotos, an dem ihm das alleinige Verwertungsrecht gem. § 19a UrhG zusteht. Dieses ein Gebäude darstellende Foto fand sich auf einer dritten Webseite eines Betreibers wieder, wobei hier das Foto optisch umgestaltet worden, aber gleichwohl zu erkennen war, dass es sich um die wiedergegebene Abbildung...
Artikel
05.01.2017