Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch Biergebinde urheberrechtlich geschützt sind und stellen diese mit Werken der angewandten Kunst gleich. Die Biergebinde der „5,0 Original“-Serie erfüllen das vom Urheberrecht geforderte Alleinstellungsmerkmal und sind damit rechtlich geschützt. Insbesondere bei Konzerten und Musikfestivals ist das Bier dieser Marke zu einem großen Favoriten geworden. Der schnörkellose Schrifttyp in Verbindung mit der zweifarbigen Gestaltung und der horizontalen Schriftausrichtung hebt sich von Vorbekanntem ab und erreicht damit die vom Urheberrecht geforderte Schöpfungshöhe. Mit dem Begriff „vorbekannt“ ist gemeint, dass der puristische Stil der Klagemarke bereits bekannt ist, es kommt gemäß dem Urheberrechtschutz jedoch auf die individuelle...
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05.09.2016