Das Werben eines Maklers mit der Aussage „Unsere Kunden – Ihre neuen Mieter? FÜR VERMIETER KOSTENFREI. Wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden in guter Wohnlage ... Vertrauen auch Sie ihre Immobilie unseren Experten an“ ist unzulässig.
Im Namen des VolkesUrteilVerkündet am 30.09.2015...wegen Unterlassung
hat das Landgericht Stuttgart - 40. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht H. aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.09.2015 für Recht erkannt:1. Dem Verfügungsbeklagten wird untersagt, in Zeitungsanzeigen, Online in Internet-Anzeigen oder sonstigen Mitteilungen und/oder Inseraten im Zusammenhang mit der Vermittlung und/oder Vermakelung von Mietwohnungen oder -Häusern mit folgendem Text zu werben: „Für Vermieter...
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15.02.2016