Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.10.2015

Unzulässige Werbung mit “+30 % mehr Wäschen pro Liter”

Die Hersteller diverser Produkte werben gerne mit mehr Inhalt in der Verpackung, um so das Interesse von potenziellen Käufern zu wecken. Hinweise wie "+ 10 % mehr Inhalt" sind allen Verbrauchern aus dem täglichen Einkauf im Supermarkt wohl bestens bekannt. Gegen diese Form der Werbung ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden, sofern ein solcher Hinweis den Tatsachen entspricht und nicht gleichzeitig z.B. auch der Preis angepasst wurde. Nun ist aber auch der Hersteller eines Waschmittels vom Landgericht Frankfurt am Main gerügt worden, da er zwar eine im Prinzip richtige, aber dennoch irreführende Angabe auf der Verpackung seines Produkts platziert hatte.Nach einer Verbesserung der Rezeptur für einen Weichspüler wurde seitens des Herstellers auf der Verpackung der Hinweis "+ 30 %...