Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.09.2016

Unzulässige Werbung mit überhöhten Vergleichspreisen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.03.2016 entschieden, dass eine Apotheke, die einen um 5 % überhöhten Vergleichspreis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dazu verwendet, ihre eigenen Produkte zu bewerben, den Verbraucher im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG die Irre führt. Dadurch werden die Verbraucher zu Kaufentscheidungen veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten.Worum ging es?Die Wettbewerbszentrale hatte sich gerichtlich gegen eine Apotheke gewehrt, die in einer Werbebroschüre ein Heuschnupfen Medikament mit 10,59 Euro statt 15,20 Euro offeriert hatte. Zusätzlich wurde in dem Werbeprospekt noch die prozentuale Preisersparnis hervorgehoben. Das Wort "Statt" wurde in einer Fußnote der Broschüre noch näher erläutert. Dort konnte der...