Das OLG München entschied am 12.04.2018, dass ein Online-Reisevermittler die Haftung für eigenes Verschulden sowie fehlerhafte Angaben bei den Reisedaten auf der Website nicht umfassend ausschließen dürfe. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien unwirksam. Zudem haben die Sorgfaltspflichten des Reisevermittlers auch über die Buchung und deren Abwicklung hinaus zu gelten.Darf die Haftung für den Vertragsabschluss und Reiseangaben ausgeschlossen werden?Die Beklagte betreibt im Internet unter der Domain sonnenklar.tv ein Vermittlungsportal für Reiseleistungen. In ihren AGB erklärte sie mehrere Haftungsbeschränkungen. Zum einen meinte sie, dem Kunden keine erfolgreiche Reisevermittlung zu schulden. Daher hafte sie nicht dafür, dass gebuchte...
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26.09.2018