In einem Urteil vom 20.05.2021 hat sich der Bundesgerichtshof zur Muster-Widerrufsbelehrung geäußert und klargestellt, dass unzulässige AGB-Klauseln zu einer falschen Widerrufsbelehrung führen. Dies wurde damit begründet, dass die sogenannte „Privilegierung“ gilt, wenn die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung verwendet wird. Demnach wird das vorgesehene Muster per Gesetz als ausreichend angesehen, um die Informationspflicht zum Widerrufsrecht zu erfüllen. Dem Verbraucher können keine rechtlichen Nachteile durch Fehler entstehen, die das gesetzliche Muster-Widerrufsformular eventuell enthält.HintergrundDie Klägerin war Nutzerin einer Online-Partnervermittlung und hatte eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 269,40 Euro abgeschlossen. Sie wurde...
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20.12.2021