Das Landgericht (LG) München I hat mit seinem Urteil vom 11.02.2016 unter dem Az. 12 O 13022/15 entschieden, dass der Mobilfunkanbieter O2 seinen Kunden keine ungebetenen kostenpflichtigen Extra-Datenpakete zubuchen darf. Die Firma O2 wurde zur Unterlassung dieser Geschäftspraktiken verurteilt. Sie hatte sich diese Möglichkeit mit Hilfe ihrer AGB eröffnen wollen.Das LG verbot O2, Klauseln in seine Allgemeine Geschäftsbedingung aufzunehmen, die es dem Anbieter erlauben, bei Überschreitung des Datenautomatik-Volumens in drei Abrechnungszeiträumen automatisch ein kostenpflichtiges Upgrade vorzunehmen. Das gehe auch dann nicht an, so das Gericht, wenn der Kunde dem Upgrade widersprechen und die Rückstufung zu dem ursprünglichen Tarif verlangen kann (Downgrade). Es dürfe gegenüber...
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12.03.2016