Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 04.12.2014 unter dem Az. I-2 U 30/14 entschieden, dass die Werbung für ein Ferienhaus unter der Internetadresse “www.resort-B.eu” eine Irreführung darstellt. Das gelte auch dann, wenn in Zukunft auf dem entsprechenden Gelände rund um das Ferienhaus ein Resort geplant ist, das mit Ferieneinrichtungen versehen sein soll. Wenn das Ferienhaus jedoch zum Zeitpunkt der Werbung noch nicht ein Teil einer Resort-Anlage ist, so werden die Verbraucher über die tatsächlichen Gegebenheiten getäuscht. Damit wies das Gericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Düsseldorf) zurück.Die Klägerin erhebt gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche im Hinblick auf die Bewerbung eines...
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28.03.2015