Das Landgericht Hamburg hat am 13.03.2015 zum Aktenzeichen 315 O 283/14 in Urteil über die Zulässigkeit von Werbung gesprochen, die eine deutliche Absenkung von Cholesterin durch Halbfettmargarine verspricht. Als Kläger hatte der Verbraucherzentralen-Bundesverband in seiner Eigenschaft als Dachverband für insgesamt 16 Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern das Landgericht angerufen. Beklagte war die Unilever Deutschland GmbH, die mit „Becel pro.activ“ eine Halbfettmargarine herstellt und auf den Markt bringt, deren positive Wirkung auf den in manchen Fällen gesundheitsgefährdenden Cholesterinspiegel Verbraucher zum Kauf motivieren soll. Der Rechtsstreit entstand, nachdem die Beklagte in einem regelmäßig erscheinenden Informationsblatt für Verbraucher, dass in...
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29.04.2015