Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, fordert von einer Bank als Beklagten, dass diese es Verbrauchern gegenüber unterlässt, bestimmte Klauseln mit pauschalierten Entgelten zu verwenden.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank war bestimmt, dass Reklamationen, Nachfragen und Nachforschungen im Zusammenhang mit Inlandsüberweisungen (Aufträge und Eingänge) 25 Euro kosten sollten. Außerdem verlangte die beklagte Bank in zwei anderen Klauseln für die Berechnung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen bei der Vergabe von Krediten 300 Euro pro Kredit („max. 600,00 EUR insgesamt“).
Das angerufene Landgericht (LG) Frankfurt am Main gab der Klage in vollem Umfang statt. Das Gericht führte zur Begründung an, dass die gerügten Klauseln über die...
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05.02.2014