Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.02.2014

Unzulässige Aussagen zum Wohlbefinden

Eine Werbung mit einer das Körperfett reduzierenden und entgiftenden Wirkung von Grünem-Tee-Extrakt ist irreführend, wenn diese Aussagen nicht durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden können. Die Zulässigkeit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen sollte durch verschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers zum Schutz der Konsumenten eingeschränkt werden. Mit den nach der HCVO notwendigen wissenschaftlichen Nachweisen und den damit verbundenen Schwierigkeiten hatte sich das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Verfahren zu beschäftigen: Der klagende Verein nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Die Beklagte betrieb Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln. Auf ihrer Homepage hatte die Beklagte ein Produkt beworben, das Extrakt aus grünem Tee...