Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.04.2015

Unzulässige AGB-Klausel über Pfand für SIM-Karte

Mit Urteil vom 19. März 2015 hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden kein Pfand berechnen dürfe, wenn dieser die von dem Unternehmen deaktivierte SIM-Karte, die dadurch für ihn wirtschaftlich wertlos geworden ist, nicht an den Anbieter der Mobilfunkleistungen zurückschickt. In dem konkreten Fall hatte der Dienstleister die Geltendmachung eines Pfandbetrages in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Damit folgt das Gericht seiner bisherigen Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11). Darüber hinaus hat der Senat entschieden, dass der Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfe, wenn der Verbraucher in einem bestimmten Zeitraum keine SMS verschickt...