Viele Verbraucher möchten sich heute gesund ernähren. Der Gesundheitsaspekt eines Produkts spielt deshalb immer mehr auch eine wichtigere Rolle bei der Werbung. Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren der Verwendung von sogenannten „Health Claims“, also Behauptungen, dass ein bestimmtes Produkt der Gesundheit förderlich ist, engere Grenzen gesetzt, und verlangt, dass solche Behauptungen auch untermauert werden müssen, um die Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Besonders kritisch ist es, wenn der Health Claim bereits Teil des Produktnamens ist. Über ein solches Problem hatte im April 2014 das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zu entscheiden.
Der Fall: Ein Lebensmittelhersteller vertreibt Protein-Müslis in verschiedenen Geschmacksrichtungen unter der...
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26.07.2014