Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.08.2014

Unzuläsigkeit von Cold Calls

Das Amtsgericht Bremen hat am 21.11.2013 ein Urteil gefällt, das die Rechte von Verbrauchern bei sogenannter "Kaltakquise" bzw. den sogenannten "Cold Calls" stärkt.Im vorliegenden Fall ist die Klägerin, ein Telekommunikationsunternehmen, das sich zur Akquise von Neukunden eines Call Centers bedient. Beklagte ist eine Verbraucherin. Diese erhielt am 07.04.2010 von einem Mitarbeiter des Call Centers einen unerwünschten Telefonanruf. Die Beklagte hatte einem solchen Telefonanruf im Vorfeld nicht zugestimmt. Sie wurde daher unvorbereitet von den Informationen und Angeboten der Klägerin überrumpelt. Die Beklagte hat zwar in diesem Telefongespräch einem Vertragsabschluss zum Festnetztelefon und Internet zugestimmt, doch ein schriftlicher Vertrag mit Überlassung der AGB kam nicht...