Werden Abmahnungen ausschließlich per E-Mail versandt, ist dies mitunter auch mit empfindlichen Kostenrisiken für den Abmahner verbunden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Abmahnung ausschließlich als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.In einem von uns auf Seiten des Abgemahnten betreuten Verfahren vor dem Landgericht Duisburg ging es in einem solchen Fall um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ausschließlich per E-Mail versandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht mehr ausreichend ist.Zum Hintergrund des Rechtsstreits: Die Bevollmächtigten der abmahnenden Verfügungsklägerin übersandten ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausschließlich per E-Mail. Dies ist per se nicht ungewöhnlich. Die Besonderheit lag nun darin, dass die Abmahnung der E-Mail ausschließlich...
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19.08.2019