Düsseldorfer Oberlandesgericht stellt Unrechtmäßigkeit von AGB-Klauseln, die sich auf Rücktrittspauschalen und Reisepreis-Anzahlungen beziehen, fest. Wer einmal bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht hat, hat sich häufig mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konfrontiert gesehen, die hohe, lange vor Reiseantritt zu leistende Anzahlungen sowie erhebliche Stornogebühren für den Fall des Nichtantritts der gebuchten Reise zum Gegenstand hatten. Dieser Themenbereich hat in den letzten Jahren sowohl den Gesetzgeber als auch Gerichte wiederholt beschäftigt. So hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Herbst 2014 als Berufungsinstanz über das angefochtene Urteil (Az. 12 O 417/12) des Landgerichts (LG) Düsseldorf zu entscheiden, durch das ein...
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27.10.2014