Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.11.2013

Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

Die Verwendung der Wortfolge "In der Regel" bei der Erstellung von AGB-Klauseln ist unzulässig, wenn dadurch die Lieferzeitbestimmungen nicht näher konkretisiert werden. Für den Käufer ist es in diesem Fall ersichtlich, was tatsächlich im Regelfall gelten soll bzw. wann der Ausnahmefall eingetreten ist. Dies hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 27. Juli 2011 entschieden. In dem Rechtsstreit hatte der Antragsgegner des Beschwerdeverfahrens in seinen AGB-Klauseln unter anderem geltend gemacht, dass die „Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang erfolgt.“ Die Richter aus Frankfurt sehen den Verfügungsanspruch des Antragstellers gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. 308 Nr. 1 BGB als gegeben an. § 308 Nr.1 BGB regelt, dass AGB-Klauseln hinreichend...