Das Verwaltungsgericht (VG) in Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 16.03.2015 unter dem Az. 12 K 1320/15 entschieden, dass ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden kann, wenn er seinem Mitschüler das Passwort entwendet und weiterreicht. Zumindest ein zeitweiliger Ausschluss (hier: 4 Tage) ist gerechtfertigt, wenn dem Schüler schweres Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.Ein solches schweres Fehlverhalten sei bei einer Weitergabe des Passworts an andere Schüler gegeben, weil das Persönlichkeitsrecht des anderen Schülers hierdurch verletzt worden ist.Gegen den viertägigen Unterrichtsausschluss in Gestalt des Bescheides der Schulleiterin hat der Schüler Widerspruch eingelegt und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt. Antragsgegner ist das...
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26.04.2015