Wer auf einer Social Network Plattform wie Facebook eine Fanpage betreibt, kann nicht für die alleinige Verarbeitung von personenbezogenen Nutzerdaten durch das Social Network Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein vom 4. September 2014 hervor. Mit dieser Entscheidung wies das OVG die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurück, mit der ein zuvor vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig ergangenes Urteil aufgehoben werden sollte. Die Berufung in diesem Streitverfahren war von dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) beantragt worden. Das ULD hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH gefordert, die von ihr eingerichtete Facebook-Fanpage zu...
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02.10.2014