Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.07.2019

Unterlassungsvereinbarung kann wegen Rechtsmissbrauch gekündigt werden

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 14.02.2019, dass bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung ein wichtiger Grund zur Kündigung der später abgeschlossenen Unterlassungsvereinbarung gegeben sein könne. Zudem könne einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die abgeschlossene Unterlassungsvereinbarung der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden.Ab wann sind Abmahnaktionen rechtsmissbräuchlich?Kläger und Beklagte vertrieben Kopf- und Ohrhörer über einen Online-Shop. Der Kläger mahnte die Beklagte wegen Verstöße gegen das seinerzeit geltende Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG aF) und gegen die Pflicht zur Anbringung einer CE-Kennzeichnung ab. Aufgrund dessen gab die Beklagte eine Unterlassungserklärung ab. Danach erwarb der Kläger testweise...