Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.04.2015

Unterlassungserklärung mit 500,- EUR reicht nicht

Das Landgericht (LG) in Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 07.04.2015 unter dem Az. 308 O 135/15 entschieden, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro nicht ausreichend ist, um eine Wiederholungsgefahr in Fällen von Urheberrechtsverletzungen durch den Verkauf von nicht lizensierten CDs auszuschließen.Im Falle eines privaten Anbietens einer illegalen CD auf der Auktionsplattform eBay ist von etwa 10000 Euro als Streitwert auszugehen.Damit hat das LG dem Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Die örtliche Zuständigkeit folge aus §§ 12,13 ZPO und § 104 a UrhG. Das LG Hamburg sei zuständig, weil der Antragsgegner dort seinen Wohnsitz habe und außerdem nicht gewerblich handele. Der Gegenstand des Anspruchs auf Unterlassung sei...